Als Sie nach Hause kommen steht das Fenster weit offen, Bücher sind aus den Schränken gerissen, Ihre Schubladen wurden durchwühlt und Ihre Schmuckschatulle liegt auf dem Fußboden – Dieses Szenario zeigt schnell, dass Sie Opfer eines Einbruchs wurden. Nach dem Einbruch wird sehr wahrscheinlich die Versicherung einen Teil des finanziellen Schadens übernehmen, jedoch bleiben emotionale Werte verschwunden und die Angst bleibt, wieder ein Einbruchsopfer zu werden. Immer mehr kriminelle Banden aus Osteuropa reisen nach Deutschland ein, um professionell geplante Einbrüche durchzuführen. So schnell sie eingebrochen sind, so schnell verlassen sie auch wieder das Land. Statistiken zeigen deutlich, dass in den letzten Jahren die Anzahl an Wohnungseinbrüchen zugenommen hat – Tendenz weiter steigend.
Blaupunkt Competence Center Sicherheitssysteme hat speziell für Sie eine Checkliste zusammengestellt, mit der Sie im Falle eines Einbruches auf der sicheren Seite sind:
Was ist zu tun:
Im Vorfeld:
Nach einem Einbruch:
Selbstverständlich steht die Blaupunkt-Checkliste für Sie zum Download bereit.
Kohlenmonoxid (CO) ist ein geruchloses Gas, was Sie nicht sehen können. Bei einer zu hohen Konzentration dieses Gases im Raum, kann es Menschen innerhalb von wenigen Minuten töten. CO-Gase entstehen bei Verbrennungen von Gas, Holz, Kohle sowie Öl. Gerade bei Kaminen, Kohleöfen oder Autogase in Garagen ist die Gefahr, dass giftige CO-Gase entstehen sehr hoch.
Gerade deswegen ist es wichtig, an Orten, wo diese Gase entstehen können, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Mit einem CO-Detektor können schon kleinste Mengen von den giftigen Gasen erkannt werden und können so Leben retten.
Was Sie bei der Montage beachten sollten:
Was tun, wenn Ihr CO-Melder Alarm schlägt?
Wodran erkennen Sie, dass Sie sich an dem Gas vergiftet haben?
Rauchmelderpflicht in Deutschland:
Bundesland | Einbaupflicht für Neu- und Umbauten | Nachrüstung in bestehenden Gebäuden |
---|---|---|
Saarland | seit Juni 2004 | - |
Thüringen | seit Januar 2008 | - |
Mecklenburg-Vorpommern | seit September 2006 | seit Ende 2009 |
Schleswig-Holstein | seit Dezember 2004 | seit Ende 2010 |
Hamburg | seit Dezember 2005 | seit Ende 2010 |
Rheinland-Pfalz | seit Dezember 2003 | seit Juni 2012 |
Hessen | seit Mai 2005 | bis spätestens 31.12.2014 |
Sachsen-Anhalt | seit Dezember 2009 | bis spätestens 31.12.2015 |
Bremen | seit Mai 2010 | bis spätestens 31.12.2015 |
Niedersachsen | seit November 2012 | bis spätestens 31.12.2015 |
Bayern | ab 2013 | bis spätestens 31.12.2017 |
Nordrhein-Westfalen | seit April 2013 | bis spätestens 31.12.2016 |
Baden-Württemberg | seit Juli 2013 | bis spätestens 31.12.2014 |
Wo müssen mindestens ein Rauchmelder – laut Gesetzt – angebracht werden:
Rauchmelderpflicht in Östereich:
Bundesland | Einbaupflicht für Neu- und Umbauten | Nachrüstung in bestehenden Gebäuden |
---|---|---|
Burgenland | seit Juli 2008 | - |
Kärnten | seit Oktober 2012 | seit Ende Juni 2013 |
Steiermark | seit Mai 2011 | - |
Tirol | seit Januar 2008 | - |
Vorarlberg | seit Januar 2008 | - |
Wien | seit Juli 2008 | - |
Wo müssen mindestens ein Rauchmelder – laut Gesetzt – angebracht werden:
Rauchmelderpflicht in der Schweiz:
In der Schweiz gibt es keine geregelten Richtlinien, das Rauchmelder in Gebäuden eingerichtet werden müssen. Jedoch bieten verschiedene Versicherungen Rabatte an, wenn Eigentümer in ihren Gebäuden Rauchmelder installieren.
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